Fit für das Finanzamt: Betriebsprüfung in der Gastronomie

Fit für das Finanzamt: Betriebsprüfung in der Gastronomie

Die Prüfung durch das Finanzamt

In der Gastronomie sind vor allem zwei Grundsätze zu beachten. Die GoBD und die GDPdU. Die GoBD bezeichnet die Grundsätze der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnung und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff. Die GDPdU beschreibt die Grundsätze für den Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen. Die Betriebsprüfer können jederzeit vor der Tür stehen und einen genauen Einblick in den Betrieb sowie in die Bücher verlangen. Allerdings werden diese Prüfungen vorher schriftlich angekündigt. Durchschnittlich werden durch diese Betriebsprüfungen in kleineren und mittleren Gastronomiebetrieben rund 17.300 Euro an Nachzahlungen fällig. Heute werden fast jährliche Betriebsprüfungen in der deutschen Gastronomie durchgeführt. Die Meisten dieser Prüfungen werden stichprobenartig vorgenommen, doch unter bestimmten Voraussetzungen kann man immer mit einer Betriebsprüfung rechnen. Dazu zählen:

  • hohe Privatentnahmen
  • starke Gewinnschwankungen
  • dauernde, jahrelange Verluste
  • anonyme Anzeigen

Achten Sie daher in Ihrem Betrieb immer auf eine ordnungsgemäße Buchführung und verwenden Sie am besten effiziente Kassensysteme. Ziehen Sie auch einen Steuerberater hinzu.

Was wird geprüft?

Bei einer Betriebsprüfung wird das Hauptaugenmerk auf verschiedene Punkte gelegt. Dazu zählen:

  • Kassensysteme
  • Gewinn
  • Tageseinnahmen
  • Kassenbuch
  • Warenbestand

Kassensysteme für die Gastronomie werden heute in unterschiedlichen Formen angeboten. Moderne Kassensysteme nutzen dabei eine entsprechende Software, die einfach zu bedienen sind, ein Warenwirtschaftssystem für Speisen und Getränke beinhalten und die Rechnungen und Tische splitten können.

Beim Gewinn werden bei der Betriebsprüfung in der Gastronomie sowohl der Roh- als auch der Reingewinn berücksichtigt. Darin enthalten sind auch Rabatte und Stornos. Auch Privatentnahmen und verdeckte Gewinnausschüttungen sind Bestandteil jeder Betriebsprüfung.

Bei den Tageseinnahmen und beim Warenbestand geht das Finanzamt meist von durchschnittlichen Richtwerten aus. Diese betragen für Einnahmen aus Getränken 35 %, der Wareneinsatz einer Bar wird mit 25 % bemessen, Bruch und Schwund fallen mit 3 % ins Gewicht. Sind keine Stornierungen vorhanden, so kann das die Betriebsprüfer misstrauisch machen, denn das Fehlen von Stornierungen ist in der Gastronomie unwahrscheinlich.

Dokumentationspflicht

Einige Bewegungen im Warenbestand sowie in der Kasse müssen immer entsprechend dokumentiert werden, um Unklarheiten zu vermeiden. Die wichtigsten Positionen dabei sind:

  • Verlust und Bruch
  • Auflistung von Sonderpreisen und Rabatten
  • Fringe Benefits für Mitarbeiter
  • Preisänderungen in Speise- und Getränkekarten
  • Lagerverwaltung

Zu den Sonderpreisen zählen beispielsweise Preisnachlässe während der Happy Hour oder im Rahmen von Marketingaktionen. Fringe Benefits sind Annehmlichkeiten, die den Mitarbeitern geboten werden. Dazu zählen beispielsweise Gratismenüs und Gratisgetränke. Vor allem die Lagerwirtschaft und die Kasse müssen ordentlich und lückenlos geführt werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Details zur Betriebsprüfung in der Gastronomie

Bei einer Betriebsprüfung in der Gastronomie verwenden die Prüfer die Software IDEA. Dieses Programm ermöglicht den Betriebsprüfern, Daten zu importieren und große Datenmengen zu selektieren. Fallen bei der Prüfung Mängel auf, so kann eine Schätzung der Einnahmen auch nach unterschiedlichen Methoden vorgenommen werden. Diese Schätzung kann mitunter zu hohen Nachzahlungsforderungen seitens des Finanzamts führen.

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