Hitzefrei im Büro - geht das?

Hitzefrei im Büro - geht das?

Waren das noch Zeiten, als man zur Schule ging und im Sommer darauf hoffen konnte, dass der Direktor einen nach Hause schickt! Als Erwachsener schwitzt man in Büro und Betrieb still vor sich hin und hofft auf baldigen Feierabend. Hat man einen Rechtsanspruch auf hitzefrei auf der Arbeit?

Hitzefrei im Büro

Wohl dem, der sich über eine Klimaanlage freuen kann! Arbeitsräume mit großen Fensterflächen werden im Sommer zur Sauna. Hitzefrei wäre in Büros ohne Air Condition sicher die beste Lösung, denn die hohen Temperaturen machen jedem körperlich und psychisch schwer zu schaffen, sodass die Produktivität auf der Strecke bleibt.

Was sagt das Arbeitsrecht über hitzefrei?

Arbeitgeber müssen sich im Rahmen ihres betrieblichen Gesundheitsmanagements an die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) halten. Diese schreibt gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen und Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung vor.

Konkretisiert werden diese Anforderungen in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 3.5 Raumtemperatur. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konzipiert der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA). Ihre Bekanntmachung erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach § 7 der Arbeitsstättenverordnung.

Diese Arbeitsstättenregel betrifft außer dem eigentlichen Büro auch Pausen- und Bereitschaftsräume, sanitäre Anlagen, Kantine und Erste-Hilfe-Räume. Überall muss eine "gesundheitlich zuträgliche Lufttemperatur" herrschen.

Letzteres bedeutet, dass die Wärmebilanz der Mitarbeiter ausgeglichen sein muss. Da diese vom Ausmaß der körperlichen Bewegung abhängt, wird die "Arbeitsschwere" in der ASR 3.5 als leicht, mittel und schwer deklariert. Je nachdem herrschen unterschiedliche Anforderungen an minimale und maximale Temperatur.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf hitzefrei im Büro?

Einen direkten Rechtsanspruch auf hitzefrei oder klimatisierte Räumen haben Arbeitnehmer nicht. Zwar ist nach ASR 3.5 ein Raum bei einer Lufttemperatur über 35 °C nicht als Arbeitsraum geeignet, aber der Arbeitgeber kann durch eine Reihe von Schutzmaßnahmen für das Weiterarbeiten seiner Angestellten sorgen.

Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung von Leben und Gesundheit ausgeschlossen ist. Gegebenenfalls ist eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV vorzunehmen. Es besteht Hoffnung: Gibt es solche Möglichkeiten nicht oder reichen sie nicht aus, bekommen Sie unter Umständen tatsächlich hitzefrei!

Arbeitsrecht: Maßnahmen bei Hitze im Büro

Generell gilt, dass die Lufttemperatur in den Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten soll. Ist das doch der Fall, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, mit denen sich die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren lässt. Dazu gehören beispielsweise

  • Steuerung des Sonnenschutzes mit Jalousien
  • Nachtauskühlung durch Lüftungseinrichtungen
  • Geräte, die Wärme abgeben, nur bei Bedarf betreiben
  • gründliches Lüften am Morgen
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Verlagerung der Arbeitszeiten
  • Ausweichen in kühlere Räume
  • Lockerung der Bekleidungsregeln
  • Bereitstellung geeigneter Getränke, vor allem Trinkwasser.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber sich nicht an die Regeln hält?

Traurige Realität: Leider gibt es in Deutschland immer noch Arbeitgeber, denen Arbeitsleistung mehr am Herzen liegt als Gesundheit. Reden Sie mit Ihrem Betriebsrat, damit er den Chef auf seine Sorgfaltspflicht hinweist und dieser ein Konzept entwirft, wie er das Problem anzugehen gedenkt. Hier sind durchaus auch Vorschläge erlaubt - niemand kennt Ihren Arbeitsplatz besser als Sie.

Schert sich ein Arbeitgeber nicht um Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung, hat das Konsequenzen. Kann man ihm eine vorsätzliche Gefährdung der Gesundheit seiner Angestellten nachweisen, wird ein nicht unbeträchtliches Bußgeld fällig, in besonders schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.

Hitzefrei im Büro gibt es nicht, aber Sie fühlen sich miserabel?

Selbst wenn sich Ihr Arbeitgeber an alle Regeln hält und Ihnen die Arbeit zu erleichtern versucht, können Sie bei der Hitze gesundheitliche Probleme bekommen. Scheuen Sie sich nicht, zum Arzt zu gehen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Vorsichtsmaßnahmen sind insbesondere in der Schwangerschaft erforderlich - hier besteht schlimmstenfalls Gefahr für Leib und Leben von Mutter und Kind.

Kein Hitzefrei? Achten Sie auf viel trinken!

Die drei wichtigsten Maßnahmen bei heißem Wetter: trinken, trinken, trinken! Sie verlieren eine Menge Wasser allein durch Schwitzen. Färbt sich der Urin dunkel, bekommen Sie Kopfschmerzen, Schwindelgefühl oder ein flaues Gefühl im Magen, klingt das nach Dehydrierung.

Haben Sie keinen Trinkwasserspender oder Wasser aus der Flasche zur Hand, tut es auch Leitungswasser - bei dem Wetter oft das Erfrischendste, was Sie bekommen können. Die Trinkwasserverordnung sorgt dafür, dass jederzeit gesundheitlich unbedenkliches Wasser aus dem Hahn kommt, das den Vergleich mit Mineralwasser keinesfalls zu scheuen braucht.

Quellen, Links und weiterführende Literatur

© 2024 Sandoro GmbH