Soda kennt man als vielseitigen Küchenhelfer. Sodawasser ist ein Wasser, dem man etwas von diesem Mineralsalz zugesetzt hat, sodass es sprudelt und einen charakteristischen Geschmack bekommt. Was sich in Deutschland so nennen darf, regelt die Mineral- und Tafelwasserverordnung.
Was ist Soda?
Soda kennen die meisten aus der Küche. Natriumkarbonat gibt es in mehreren Modifikationen mit unterschiedlichen Anteilen Natrium-, Carbonat- und Calciumionen sowie Kristallwasser. Als vielseitig verwendbares altes Hausmittel kommt es langsam wieder in Mode und dient vor allem der Herstellung von Reinigungsmitteln.
Soda entspricht dem englischen natron, was im Deutschen nicht dasselbe ist: Bei uns bezeichnet Natron Natriumhydrogencarbonat (NaHCO3).
Sodawasser bedeutet, dass einem Wasser künstlich Kohlensäure hinzugefügt wurde. In Form von Soda führt das zu einem typischen, leicht seifigen Geschmack, den man vor allem bei Mixgetränken zu schätzen weiß – fragen Sie mal einen Barkeeper.
Sodawasser: In jedem Land anders
Sodawasser ist nicht gleich Sodawasser – bei unseren Nachbarn versteht man etwas anderes darunter als bei uns. In Deutschland ist die Bezeichnung in § 14 der Mineral- und Tafelwasserverordnung (Min/TafelwVO) gesetzlich geregelt:
„Bei Tafelwasser, das mindestens 570 Milligramm Natriumhydrogencarbonat in einem Liter sowie Kohlendioxid enthält, kann die Bezeichnung des Lebensmittels „Tafelwasser“ durch „Sodawasser“ ersetzt werden.“
Ein solcher Zusatz ist auf dem Etikett kenntlich zu machen. Anders in Österreich: Hier bedeutet Sodawasser einen Gehalt von mindestens vier Gramm Kohlensäure pro Liter. Natron muss nicht enthalten sein.
Und das Wasser im Sodawasser?
Die gesetzliche Vorgabe der Mineral- und Tafelwasserverordnung bezieht sich lediglich auf die Zugabe von Natriumhydrogencarbonat. Ansonsten handelt es sich stets um Wasser mit künstlichem Zusatz – welches Wasser dafür verwendet wird, ist erst einmal egal.
Tafelwasser ist das qualitative Minimum und wird am häufigsten für Sodawasser verwendet. Mineralwasser muss laut Gesetz eine Reihe darüber hinausgehender Anforderungen an natürliche Herkunft und Mineraliengehalt erfüllen, ist aber ebenso geeignet.
Heilwasser mit seinem gesetzlich festgelegten Mindestgehalt von einem Gramm Mineralsalzen ließe sich ebenfalls zu Sodawasser verarbeiten. Als anerkanntes Heilmittel fällt es aber unter das Arzneimittelgesetz, nicht unter die Mineral- und Tafelwasserverordnung und wäre für Sodawasser schlicht zu schade.
Sodawasser und Wassersprudler
Nach den Buchstaben des Gesetzes ist Sprudelwasser, das man daheim mit einem Sodasprudler aus Leitungswasser selbst herstellt, mangels Soda kein Sodawasser.
Dabei ist mit Kohlendioxid versetztes Wasser der Urahn des Sodawassers und der heutigen Trinkwassersprudler: Kennen Sie die alten Siphonflaschen, die früher in jeder Cocktailbar vorzufinden waren? Etwas Soda im Trinkwasser sorgte für sprudelnde Erfrischung und war Grundlage aller Mixgetränke. Heute wird das Sodawasser gekauft oder durch Mineralwasser ersetzt.
Quellen, Links und weiterführende Literatur
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Mineral- und Tafelwasserverordnung, Min/TafelWV)