Blei im Trinkwasser stammt praktisch ausschließlich aus veralteten Rohrleitungssystemen. Gesundheitsgefährdend ist es vor allem für Kinder und Säuglinge.
Blei hat man in Deutschland bis 1973 in Wasserleitungssystemen verbaut. Heute ist die Verwendung des Schwermetalls wegen seiner Gesundheitsgefahren vor allem für Kinder und Säuglinge nicht mehr erlaubt. Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Grenzwerte von Blei im Trinkwasser und mögliche Gesundheitsrisiken.
Bleirohre: Altes Material mit bösen Folgen
Blei war bereits in der Antike als Leitungsmaterial für Wasserleitungen beliebt. Das weiche Metall ist korrosionsbeständig und lässt sich einfach gießen und bearbeiten, zumal es bereits bei knapp 330 °C schmilzt.
Im alten Rom fand das Schwermetall Anwendung in den Rohrleitungen der Trinkwasserversorgung. Schon Vitruv sprach in seiner De architectura von einer Gesundheitsgefährdung und empfahl stattdessen Tonleitungen. Heute weiß man, dass die Bleikonzentration römischen Trinkwassers den Wert der örtlichen Wasserquellen um mehr als das Hundertfache überstieg (Delile et al. 2014). Der Geochemiker Jerome Nriagu machte Blei sogar für den Untergang des römischen Reiches verantwortlich (Nriagu 1983). Das ist mittlerweile widerlegt, aber mit Sicherheit waren solche Bleikonzentrationen der Gesundheit unzuträglich.
Bleirohre verwendete man für die Wasserleitungen der Hausinstallationen bis 1973. Heute ist der Verbau nicht mehr gestattet. In älteren Gebäuden überschreitet der Bleiwert des Leitungswassers den Grenzwert der Trinkwasserverordnung oft bereits wenige Meter hinter der Wasseruhr.
Warum ist Blei im Wasser eine Gesundheitsgefahr?
Akute Bleivergiftungen treten durch den Genuss von Trinkwasser nur in seltenen Fällen auf. Ab etwa 500 Mikrogramm Blei pro Liter Blut kommt es zu Vergiftungserscheinungen. Für eine chronische Bleivergiftung reicht bei Erwachsenen eine tägliche Bleizufuhr von nur einem Milligramm aus, bei Kindern einem zehntel davon.
Über den Darm gelangt Blei über das Blut in Lunge, Leber und Gehirn. Teilweise findet eine Einlagerung in Knochen und Zähne in Form von Bleiphosphat statt. Bei erhöhtem Calciumbedarf setzt der Körper aus seinem Knochenspeicher nicht nur Calcium, sondern auch dieses gespeicherte Blei frei. Das ist bei Stress, Schwangerschaft oder Krankheiten mit erhöhtem Grundumsatz der Fall.
Blei schädigt Gehirn und Nerven, das blutbildende System des Knochenmarks, Nieren, Verdauungstrakt und Keimdrüsen. Symptome einer chronischen Bleivergiftung sind Bluarmut, blasse Hautfarbe, Magen-Darm-Probleme und Hörstörungen. Typisch für fortgeschrittene Vergiftungen ist der Bleisaum, eine dunkle Verfärbung des Zahnfleisches.
Bei schwangeren Frauen gelangt Blei über die Plazenta in den kindlichen Blutkreislauf und führt zu Entwicklungsstörungen und verminderter Intelligenz. Kinder reagieren bis ins Schulalter sehr empfindlich auf das Metall, da sich ihr Nervensystem noch in der Entwicklung befindet und sie einen hohen Stoffwechsel haben.
Woher kommt das Blei im Trinkwasser?
Die wasserversorgenden Unternehmen sind in der Regel unschuldig, wenn zu viel Blei aus dem Hahn kommt. Die deutsche Trinkwasserverordnung sieht seit 2013 einen strengen Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter vor. Dieser entspricht der EU-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch 98/93/EG und der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO. Zuvor waren 25 Mikrogramm pro Liter erlaubt.
Jenseits der Wasseruhr eines Gebäudes sorgen alte Rohrleitungssysteme mit Bleirohren für erhöhte Bleiwerte im Wasser. Dabei hängen die auftretenden Bleikonzentrationen von mehreren Faktoren ab:
- der chemischen und physikalischen Beschaffenheit des Trinkwassers,
- dem Material und der Konstruktion der Rohrleitungen,
- den Fließ- und Stagnationszeiten des Wassers im Leitungssystem.
Überwachung der Bleiwerte im Wasser
Die Trinkwasserrichtlinie geht von einer gemeinsamen Verantwortung von Wasserversorger, Hauseigentümer und Verbraucher aus. Die Bleiwerte des ausgelieferten Trinkwassers überprüfen die Wasserversorgungsunternehmen standardmäßig.
Zur Überwachung der Wasserversorgungsanlagen sind die örtlichen Gesundheitsämter verpflichtet, wenn Installationen eines Gebäudes Wasser für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. In diesen Fällen sieht die Trinkwasserverordnung stichprobenartige Kontrollen des Schwermetallgehaltes vor.
Gleiches gilt, falls Beanstandungen an Wasserversorgungsanlagen bekannt sind. Zudem müssen die Gesundheitsämter bestehende Wasserleitungen aus Blei in ihrem Verteilungsnetz und in der Hausanschlussleitung erfassen. Kontrollen sind zudem bei allen Neuinstallationen vorgesehen.