Für die Wahrung der Gesundheit von Beschäftigten spielt die Ergonomie am Arbeitsplatz eine große Rolle. Das gilt auch für Bürotätigkeiten mit Computer. Welche grundlegenden Anforderungen eine Arbeitsstätte mit Rechner und Monitor erfüllen muss, ist gesetzlich vorgegeben. Arbeitgeber sind verpflichtet, diesen Vorgaben Folge zu leisten.
Maßnahmen zur energonomische Arbeitsplatzgestaltung
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beinhaltet Maßnahmen zur energonomischen Arbeitsplatzgestaltung. Hier sind die gesetzlichen Ansprüchen an die Räumlichkeiten die an Bildschirmgeräte und Arbeitsmittel festgelegt. Zudem verpflichtet sie den Arbeitgeber, für regelmäßige Erholungszeiten und ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes zu sorgen. Weitere Regelungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten enthält das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie bilden die gesetzliche Grundlage für betriebliches Gesundheitsmanagement.
Allgemeine Anforderungen an die Arbeitsräume
Gesetzliche Bestimmungen zu Arbeitsräumen sind keine Spezialität von Büros. Die Arbeitsstättenverordnung regelt Einrichtung und Betrieb aller Arbeitsplätze. Je nach Anzahl der Mitarbeiter müssen entsprechend gestaltete Sanitärräume, Pausenräume und Kantinen vorhanden sein. Bei Unfällen sind Erste-Hilfe-Räume für die Erstversorgung notwendig.
Alle Räumlichkeiten eines Betriebes sind mit den entsprechenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen zu versehen und ausreichend gegen Wärme, Kälte und Feuchtigkeit zu isolieren. Für Sicherheit und gesundheitliche Unversehrtheit der Mitarbeiter sorgen rutschsichere Böden und die richtigen Maßnahmen zum Brandschutz. Dazu gehört die Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen.
Anforderungen an die allgemeinen Arbeitsbedingungen
Im Büro müssen die Arbeitsplätze für die dort arbeitenden Bediensteten leicht zu erreichen sein und für den Brandfall deutlich gekennzeichnete Fluchtmöglichkeiten vorsehen. Für ausreichende Beleuchtung ist zu sorgen, vorzugsweise mit Tageslicht und Sichtverbindung nach außen.
Wichtig für die Gesundheit der Mitarbeiter sind förderliche Raumtemperatur und ausreichende Belüftung mit gesundheitlich zuträglicher Atemluft ohne Luftzug. Darüber hinaus muss der Lärmpegel so gering gehalten werden wie möglich, um einen ungestörten Arbeitsablauf ohne Lärmbelästigung zu ermöglichen.
Spezielle Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze
Bildschirmarbeit ist durch sitzende Tätigkeit und stundenlange gleichförmige Bewegungen gekennzeichnet. Oft sind Mausarm, Sehnenscheidenentzündungen und Karpaltunnelsyndrom das Ergebnis. Um dem entgegenzuwirken hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass es nicht zu Dauersitzungen vor dem Computer kommt und die Arbeit regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder Ruhepausen unterbrochen wird.
Der Arbeitsplatz selber ist möglichst ergonomisch zu gestalten und muss das Risiko einer gesundheitlichen Gefährdung minimieren. Dazu gehören ausreichende Arbeitsflächen zur flexiblen Gestaltung sowie angemessene Beleuchtung ohne störende Reflexionen und Blendungen.
Monitore müssen strahlungsarm, flimmerfrei und ohne Verzerrungen arbeiten und vom Benutzer leicht in Helligkeit und Kontrast anzupassen sein. Tastaturen sollen neigbar, ergonomisch und gut lesbar beschriftet sein. Tragbare Bildschirmgeräte wie Tablets und Laptops sind nur für kurzzeitige Verwendung vorgesehen und dürfen nicht den ganzen Arbeitstag lang betrieben werden.
Quellen, Links und weiterführende Literatur
- Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV).
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG).
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