Die gleichbleibend hohe Qualität unseres Leitungswassers sichert die deutsche Trinkwasserverordnung. Mit strengen Grenzwerten, regelmäßigen Kontrollen und eindeutigen Anzeigepflichten sorgt sie für einwandfreies Wasser, das man jederzeit bedenkenlos genießen kann. Wir erklären Ihnen die wichtigsten der zu überprüfenden Parameter.
Wasserqualität und Grenzwerte: Die Trinkwasserverordnung
Grenzwerte für Schadstoffe, Mikroorganismen und gesundheitsgefährdende Substanzen sorgen dafür, dass Wasser aus deutschen Wasserhähnen als eines der bestkontrollierten und gesündesten der Welt gilt. Wie diese Grenzwerte zur Sicherung der Wasserqualität ausfallen, regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwW).
Ihr Zweck ist es, „die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen.“
Wasser für den menschlichen Gebrauch umfasst nicht nur das Trinkwasser, das Menschen unmittelbar als solches genießen, sondern auch alles Wasser, was mit dem menschlichen Körper und mit Nahrungsmitteln in Berührung kommt.
Sicherung der Wasserqualität
Trinkwasser muss gemäß der Trinkwasserverordnung einer Reihe von allgemeinen, mikrobiologischen, chemischen und radiologischen Anforderungen entsprechen.
Zu den allgemeinen Anforderungen gehört, dass Trinkwasser „rein und genusstauglich“ sein muss. Was dem nicht entspricht, darf ein Wasserversorger nicht an seine Kunden abgeben. Die vorgeschriebenen Parameter sind durch die örtlichen Gesundheitsämter zu überwachen. Sollten einem Wasserversorger Unregelmäßigkeiten in seinen zur Trinkwassergewinnung verwendeten Oberflächenwassern und Grundwasserquellen auffallen, muss er das der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen. Diese entscheidet über die weitere Vorgehensweise.
Mikrobiologische Parameter
Mikrobiologisch darf Leitungswasser keine Krankheitserreger in gesundheitsschädlichen Mengen enthalten. Alle weiteren Mikroorganismen sind in ihrer Konzentration so niedrig zu halten, wie es technisch möglich und vom Aufwand her vertretbar ist.
In Trinkwasser gilt für das Darmbakterium Escherichia coli und Enterokokken ein Grenzwert von 0 pro 100 ml. Bei Trinkwasser, das zur Abgabe in geschlossenen Behältnissen bestimmt ist, kommen coliforme Bakterien und Pseudomonas aeruginosa hinzu. Ein spezieller Indikatorparameter ist das Vorhandensein von Legionella spec., die sich in stagnierendem Wasser und Warmwassersystem vermehren. Als Aerosol eingeatmet rufen Legionellen schwere Lungenentzündungen hervor.
Chemische Parameter
Chemische Stoffe dürfen nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit hervorrufen könnten. Unter den Grenzwerten des Trinkwassers ist die Liste der chemischen Parameter die längste. Sie umfasst
- organische Substanzen wie Acrylamid, Benzol und Tetrachlorethylen
- Schwermetalle, darunter Chrom, Quecksilber, Uran, Blei und Arsen
- Giftstoffe in Form von Cyanid, Nitrat und Nitrit
- Pflanzenschutzmittel und andere Biozide
- Indikatorparameter wie pH-Wert, Geruch, Geschmack und Leitfähigkeit, die die Eigenschaften des Trinkwassers bestimmen.
Physikalische Parameter
Ebenso darf Trinkwasser keine radioaktiven Substanzen enthalten, die in ihrer Konzentration oder Strahlungsaktivität gesundheitlich bedenklich wären.
Nach der Trinkwasserverordnung muss Leitungswasser auf Radon-222 und Tritium überprüft werden (Parameterwert jeweils 100 Bq/l). Ansonsten gilt eine Richtdosis von 0,1 mSv/a. Das viel diskutierte Uran spielt hier keine Rolle, da es praktisch überall in kleinen Mengen vorkommt und eher durch seine Schwermetalltoxizität als durch Radioaktivität Schaden anzurichten vermag.
Quellen, Links und weiterführende Literatur
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: