Deutsches Trinkwasser gilt als eines der besten weltweit. Wir zeigen Ihnen, wie die Trinkwasservordnung eine so hohe Qualität sicherstellt. Die deutsche Trinkwasserverordnung regelt die fachgerechte Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser. Als solches gelten alle Wasserarten, die mit dem menschlichen Körper oder Nahrungsmitteln in Kontakt kommen. Dazu zählen neben Leitungswasser auch Mineralwasser oder das Wasser in Schwimmbädern. Strenge Grenzwerte stellen sicher, dass von Keimen und Schadstoffen keine Gesundheitsgefahr ausgeht.
Rechtliche Grundlagen der Trinkwasserverordnung
Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) ist ein Regelwerk des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Es setzt die europäische EG-Richtlinie 98/83/EG zur Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in nationales Recht um. Teilweise sind die Bestimmungen wesentlich strenger als nach europäischem Recht erforderlich.
Die Trinkwasserverordnung stammt aus dem Jahr 2001, die letzte Änderung haben die zuständigen Stellen am 8. Januar 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ihr Ziel ist „die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit […] zu schützen“(§ 1 TrinkwV). Das bedeutet in erster Linie, dass Trinkwasser keine Krankheitserreger oder bedenkliche Substanzen in gesundheitsgefährdender Konzentration enthalten darf und „rein und genusstauglich“ sein muss.
Die Normen orientieren sich am aktuellen Stand der Technik zur fachgerechten Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser. Dazu gehören die Standards von DIN, ISO und CEN sowie Vorgaben des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) und des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Nähere Regelungen finden sich zudem in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
Regelungen der Trinkwasserverordnung
Die wichtigsten Punkte, die die Trinkwasserverordnung regelt, sind
- Beschaffenheit und
- Aufbereitung von Trinkwasser
- Überwachung der Trinkwasserqualität
- gesetzliche Pflichten der Wasserversorger.
Was zählt gemäß Trinkwasserverordnung als Trinkwasser?
Die Regelungen der Trinkwasserverordnung beziehen sich nicht nur auf das Leitungswasser, das aus dem Hahn kommt. Als Trinkwasser gilt „Wasser für den menschlichen Gebrauch“, also solches, das man verwendet
- zum Trinken, Kochen und zur Zubereitung von Speisen und Getränken
- für Körperpflege und Reinigung
- bei der Lebensmittelherstellung
- als natürliches Mineralwasser gemäß Mineral- und Tafelwasserverordnung
- als Heilwasser im Sinne des Arzneimittelgesetzes
- in Schwimm- und Badebecken.
Sicherstellung der Wasserqualität
Verantwortlich für die Trinkwasserqualität sind die Bundesländer und ihre Behörden. Die regelmäßige Kontrolle und Überwachung von Anlagen zur Wassergewinnung und Wasserversorgung obliegt den Gesundheitsämtern.
Wasserversorgungsunternehmen sind verpflichtet, Wasser in der durch die Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Qualität zu liefern. Ihre Verantwortung endet an der Wasseruhr eines Gebäudes. Danach ist der Gebäudeeigentümer für die Wasserqualität verantwortlich.
Dementsprechend kommen die meisten chemischen und mikrobiologischen Verunreinigungen erst in der Hausinstallation zustande. Schwachstellen sind veraltete Leitungssysteme mit Bleirohren und anderen Schwermetallen oder Keime wie Legionellen, die sich in unzureichend gewarteten Warmwassersystemen und Totleitungen ungehindert vermehren.
Überwachung der Trinkwasserverordnung
Für die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen sind die örtlichen Gesundheitsämter zuständig. Weitere Einzelheiten zur Nachweispflicht sind durch Ausführungsverordnungen und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) geregelt. Die Häufigkeit der Kontrollen orientiert sich am Gefahrenpotential. So kontrolliert man Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wesentlich häufiger und strenger als Wohngebäude.
Die EG-Trinkwasserrichtlinie verpflichtet die europäischen Mitgliedsstaaten, alle drei Jahre einen Qualitätsbericht vorzulegen. Der letzte deutsche Bericht (2014 bis 2016) bestätigt die Einhaltung der mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparameter in über 99 Prozent der Anlagen. Bei den meisten dieser Parameter kam es sogar in 99,9 bis 100,0 Prozent nicht zu Überschreitungen der Grenzwerte.
Trinkwasser und Grenzwerte
Oft ist im Zusammenhang mit Trinkwasser von Grenzwerten die Rede. Dabei handelt es sich um Obergrenzen für bestimmte chemische, physikalische und biologische Parameter. Wasserversorger dürfen diese nicht oder nur in vertretbarem und zeitlich begrenztem Ausmaß überschreiten, sodass es zu keinem Zeitpunkt zu einer Gesundheitsgefährdung kommt.
Ein chemischer Parameter ist die Belastung des Trinkwassers mit Schwermetallen wie Blei, Kupfer und Quecksilber oder Pflanzenschutzmitteln. Wichtigste physikalische Anforderung sind strenge Grenzwerte für radioaktive Substanzen. Zu den biologischen Untersuchungsobjekten gehört der Gehalt an Enterokokken und coliformen Bakterien wie Salmonellen. Für Legionellen gibt es gesonderte Vorschriften.
Was bedeutet eine Überschreitung der Grenzwerte?
Kommt es zur Überschreitung von Grenzwerten, bedeutet das nicht automatisch eine Gesundheitsgefährdung. Sie sind so bemessen, dass erst eine erhebliche und längerfristige Nichteinhaltung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt.
Bei jeder Überschreitung steht die Beseitigung der Ursachen im Vordergrund. Das zuständige Gesundheitsamt hat darüber zu entscheiden, ob eine Gesundheitsgefahr besteht oder die Überschreitung vorübergehend hinnehmbar ist. Gegebenenfalls muss der Wasserversorger die Bevölkerung über geeignete Schutzmaßnahmen informieren.
In jedem Fall ist er dazu verpflichtet, die Quelle ausfindig zu machen und zu beseitigen. Das gilt insbesondere für das Auftreten coliformer Bakterien oder einer Schwermetallbelastung. Hieran sind zumeist ins Grundwasser gelangte Gülle und veraltete Leitungssysteme mit Bleirohren die Ursache.
Quellen, Links und weiterführende Literatur
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung).
Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Mineral- und Tafelwasserverordnung).
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz).
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser. - Umweltbundesamt:
Trinkwasserverordnung. Informationsseiten und Newsbeiträge über Leitlinien, rechtliche Grundlagen und andere Themen. - Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften:
Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW):
Hauptseite
Multimedia-Präsentation Die neue Trinkwasserverordnung. - Verein Deutscher Ingenieure (VDI).
- Deutsche Industrie-Norm (DIN).
- Europäisches Komitee für Normung (CEN).
- International Organization for Standardization (ISO)